Mietwagen Tipps
Liebe Kunden,
aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen mit diesem Merkblatt noch einige Tipps und Infomationen an die Hand geben, auf die Sie achten müssen.
1. Checkliste
Bitte denken Sie an folgende Unterlagen für Ihren Mietwagen:
- Mietwagen-Gutschein (Supplier Voucher)
- Führerschein (Je nach Land kann ein Internationaler Führerschein verlangt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder beim Auswärtigen Amt, welchen Führerschein Sie im Ausland benötigen)
- Ausweisdokument
- Kreditkarte (Diese MUSS auf den Namen des Hauptfahrers lauten, ggf. wird ein PIN – Code verlangt.) Ausnahme: Barkaution, Non Deposit - Pakete
2. Mietvertrag
Bitte lesen Sie sich den Mietvertrag, den Sie an der Mietstation erhalten, sorgfältig durch bevor Sie diesen unterschreiben. Achten Sie vor Ort in Ihrem Mietvertrag auf Beträge, die Sie nicht zuordnen können. Diese sind meist mit Kosten verbunden!
3. Versicherungen
In Ihrer Mietwagen-Buchung sind bereits Versicherungen enthalten. In der Regel sind alle notwendigen Versicherungen inkludiert (siehe Tarifbestimmungen).
ACHTUNG:
Bitte schließen Sie KEINE Zusatzversicherung ab, die Sie nicht benötigen.
4. Upgrades (Fahrzeugklassenänderung)
Einige Mietstationen bieten Ihnen Upgrades auf höherwertige Fahrzeugkategorien mit der Begründung an, dass die gebuchte Kategorie angeblich nicht verfügbar ist. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. In diesem Fall muss die Mietstation Ihnen kostenlos ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug übergeben.
5. Mietwagenannahme
Kontrollieren Sie Ihren Mietwagen genau, machen Sie einen Rundgang um Ihr Fahrzeug. Im Zweifelsfall fotografieren Sie eventuelle Schäden und lassen Sie diese im Mietvertrag dokumentieren, bevor Sie vom Parkplatz der Mietstation losfahren. WICHTIG: Ist keine Flugnummer bei Buchung angegeben worden, wird Ihr Mietwagen in der Regel maximal eine Stunde zurückbehalten, bevor dieser kostenpflichtig storniert wird!
6. Was man im Schadenfall beachten sollte
Im Schadenfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt beachtet werden:
- Umgehende Benachrichtigung der Mietstation
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners umgehend die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen.
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen.
Zur Erstattung der Selbstbeteiligung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Mietwagen-Reisebestätigung
- Kopie des Mietvertrags
- Schadens- und Polizeibericht
- Zahlungsnachweis (Quittung/Belastungsnachweis der Kreditkarte)